Möchten Sie wissen, ob Ihr im Ausland erworbener Abschluss in Deutschland anerkannt ist oder wissen Sie nicht, wo Sie sich Ihre Zeugnisse anerkennen lassen können? Haben Sie Ihren Abschluss in Deutschland gemacht und möchten sich umorientieren, möchten aber nicht unnötig noch einmal mit der Basis anfangen, sondern Teilbereiche anerkennen lassen? Dann setzen Sie sich mit der Bildungsberatung in Verbindung! Wir zeigen Ihnen, wie und wo man Ihnen hilft.
- Anerkennung in Deutschland (auch für Berater)
- Anabin (Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise)
- Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen
- Berufliche Anerkennung (allgemein)
- Vergleichsmöglichkeiten zwischen EU-Staaten (European Comission)
- Wegweiser Anerkennungen NRW von im Ausland erworbenen Bildungsnachweisen (PDF)
- Wegweiser Anerkennung NRW/G.I.B. – Qualifkationen indentifizieren & zuständige Stellen (PDF)
- Antragsverfahre & Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse
- Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse nach Ländern (Ansprechpartner Bezirksregierung Köln/PDF)
- Schulabschlüsse mit Hochschulzugangsberechtigung nach Ländern
- Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
- Anerkennung ausländischer Zeugnisse (Fachhochschulreife)
- Informationen zur Zulassung zum Studium (nach Ländern)
- Bewertung ausländischer Qualifikationen (Kultusministerkonferenz)
- Zeugnisbewertungen
- Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen (BQ)
- amtlich zugelassene Übersetzer
–> Schulische Anerkennungen können in Deutschland von Ausländern aller Nationalitäten beantragt werden. Diese Anerkennung kann auch notwendig sein, um die berufliche Anerkennung zu bekommen bzw. einen Berufsabschluss zu machen oder eine höhere schulische bzw. akademische Laufbahn zu beginnen. Die Anerkennung schulischer Abschlüsse wird meistens von einer Stelle innerhalb eines Bundeslandes durchgeführt. Im Falle der Nichtanerkennung ist oft auch eine Externenprüfung möglich. Weitere Infos hier.
–> Akademische Anerkennungen können in Deutschland ebenfalls von Ausländern aller Nationaliäten beantragt werden. Wenn man in Deutschland weiterstudieren möchte, geht man am besten zu einer Universität und lässt im Fachbereich, beim akademischen Auslandsamt, der Studienberatung oder beim DAAD die Unterlagen prüfen. Eeventuell bekommt man nur eine Teilanerkennung und muss gewisse Inhalte nachreichen (nachstudieren). Außerdem sind sehr gute Deutschkenntnise auf dem Niveau C1 des GER notwendig. Weitere Infos hier. Das Führen ausländischer Grade ist oft (bei nicht reglementierten Berufen) gestattet. Man kann auch eine Zeugnisbewertung beantragen, sofern keine weiteren Anerkennungen notwendig sind.
–> Berufliche Anerkennungen sind in Deutschland sehr vielfältig und in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich in Abhängigkeit von Beruf (reglementiert oder nicht), Nationalität, EU-Status, Aufenthalts- bzw. Ausländerstatus geregelt. Es gibt ca. 60 reglementierte Berufe, die gewissen Gesetzen unterworfen sind. Die meisten Berufe sind jedoch nicht regelementiert, so dass man darin uneingeschränkt arbeiten kann, sofern man einen Arbeitgeber findet. Die meisten akademischen Berufe gehören dazu. Man darf dann auch seinen akademischen Titel tragen. Alle, die einen beruflichen ausländischen Abschluss nachweisen können, können auch die Anerkennung dafür beantragen. Dabei wird von den Kammern die Gleichwertigkeit geprüft.
Seit dem 1.4.2012 ist das Gesetz zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Kraft getreten. Für Prüfungen, die in die Zuständigkeiten der IHK fallen, wenden Sie sich bitte an Frau Renate Rüschenpöhler unter 05231/760 136. Dort werden Sie beraten und können auch Ihre Anträge abgeben, die dann an die IHK FOSA weitergeleitet werden.
- IHK Detmold
- IHK FOSA
- Antragstellung & Unterlagen
- Schulische Abschlüsse/Anerkennung & Anträge (NRW)
- Antrag für Hochschul-Zeugnisbewertung (ZAB)
–> Anlaufstellen für die Erstberatung zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Karte)
Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse zum Hochschulstudium (NRW)
Info zur Zeugnisanerkennung >>Download [pdf, 124 KB]